Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Küchenprojekte GmbH
Landvogt Waserstrasse 8
8405 Winterthur
Telefon 079 529 00 45
info@kuechenprojekte.ch – https://www.kuechenprojekte.ch
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Planungsleistungen, CAD-Zeichnungen, Visualisierungen und Beratungsdienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“), die die Küchenprojekte GmbH (nachfolgend „wir“ / „Anbieter“) für Küchenstudios, Schreinereien und sonstige Gewerbekunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
1.3 Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis des schweizerischen Werkvertragsrechts (Art. 363 ff. OR).
2. Vertragsabschluss / Angebote
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
2.2 Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder mit Beginn der Ausführung zustande.
2.3 Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Leistungsumfang – Mitwirkungspflichten
3.1 Wir erstellen Küchenplanungen, Ansichten, Schnitte, Ansichts- und Montagepläne sowie ggf. 3D-Visualisierungen mit den Programmen Winner und/oder Carat, ausschließlich unter Verwendung der Lizenz und des Lizenzumfelds des Auftraggebers.
3.2 Wir arbeiten ausschließlich mit den Zeichnungslizenzen / Planungslizenzen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt uns daher rechtzeitig und unaufgefordert den vollständigen Zugang zu seiner gültigen Winner- und/oder Carat-Lizenz zur Verfügung (z. B. durch Remote-Zugriff, Login-Daten, Bereitstellung eines lizenzierten Arbeitsplatzes oder vergleichbare Mittel).
3.3 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die korrekte Einstellung, Pflege und Aktualität der Einkaufs- und Verkaufsfaktoren, Preiskonditionen, Rabattstufen, Hersteller-Datensätze, Währungsumrechnungen und aller weiteren kaufmännischen Parameter im Programm. Wir übernehmen keine Haftung für falsche, veraltete oder unvollständige Konditionen, die zu abweichenden Preisdarstellungen, Kalkulationsfehlern oder Problemen bei der Bestellabwicklung führen.
3.4 Der Auftraggeber hat uns unaufgefordert und rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen und Informationen zuzustellen (Grundrisse, Maßaufnahmen, Gerätelisten, Materialwünsche, Budgetrahmen, kundenspezifische Vorgaben, aktuelle Konditionen-Listen etc.).
3.5 Mehraufwand infolge verspäteter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Auftraggebers (einschließlich fehlender oder fehlerhafter Lizenzbereitstellung) wird zusätzlich nach effektivem Zeitaufwand (Stundensatz gemäß Offerte) verrechnet.
4. Rechte an den erstellten Unterlagen / Nutzungsrechte
4.1 Die erstellten Pläne, Zeichnungen, 3D-Modelle, Visualisierungen und Projektdateien (z. B. Winner/Carat-Dateien, Exporte in DXF, DWG, PDF etc.) entstehen im Rahmen eines Werkvertrags unter Nutzung der Lizenz des Auftraggebers.
4.2 Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein unbeschränktes, einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Unterlagen. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe an Endkunden, Verwendung für das konkrete Projekt, Veröffentlichung im Rahmen des Verkaufsprozesses sowie zur Archivierung und Weiterverwendung in eigenen Systemen.
4.3 Wir behalten uns das Recht vor, die erstellten Unterlagen (anonymisiert und ohne Nennung des Endkunden) zu Referenzzwecken (Portfolio, Website, Social Media, Werbung) zu nutzen. Der Auftraggeber kann diesem Recht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Unterlagen schriftlich widersprechen; in diesem Fall unterlassen wir eine solche Nutzung.
4.4 Eine kommerzielle Weitergabe oder Lizenzierung der von uns erstellten Planungsleistungen (z. B. als Vorlage für Dritte ohne eigenes Projekt) durch den Auftraggeber an Dritte bedarf unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung und ist honorarpflichtig, soweit sie über die normale Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb hinausgeht.
4.5 Wir verpflichten uns, die erstellten Dateien nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben oder für eigene Projekte zu nutzen.
5. Änderungen / Nachtragsleistungen
5.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers (auch kleine Korrekturen) werden als Zusatzleistung nach Aufwand verrechnet.
5.2 Wir informieren den Auftraggeber vorab über den voraussichtlichen Mehraufwand, sofern dieser erkennbar mehr als ca. 15–20 % des ursprünglichen Auftragsvolumens ausmacht.
6. Termine / Lieferfristen
6.1 Angegebene Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin schriftlich bestätigt wurden.
6.2 Lieferverzug berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag, solange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
7. Abnahme / Mängelrüge
7.1 Der Auftraggeber hat die gelieferten Pläne / Dateien sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen und allfällige Mängel innert 5 Arbeitstagen schriftlich zu rügen.
7.2 Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens jedoch innert 6 Monaten nach Ablieferung zu rügen.
7.3 Bei berechtigter Mängelrüge beheben wir die Mängel innert angemessener Frist kostenlos nach. Weitergehende Ansprüche (Wandlung, Minderung, Schadenersatz) sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Haftung
8.1 Wir haften nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
8.2 Die Haftung für Hilfspersonen ist wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Wir haften insbesondere nicht für die Richtigkeit von vom Auftraggeber gelieferten Maßen, Angaben, Vorgaben, Preiskonditionen, Lizenzvoraussetzungen oder für Folgen falscher Einstellungen im Winner/Carat-Programm.
8.4 Die Haftung für mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Folgeschäden etc.) ist ausgeschlossen.
8.5 Die Haftung ist in jedem Fall auf das vereinbarte Honorar der betroffenen Leistung beschränkt.
9. Honorar / Zahlungsbedingungen
9.1 Es gilt das in der Offerte / Auftragsbestätigung genannte Honorar (Pauschale oder nach Aufwand).
9.2 Zusatzleistungen werden nach effektivem Zeitaufwand (Stundensatz) verrechnet.
9.3 Rechnungen sind netto innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.4 Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, Verzugszinsen (5 % p.a.) sowie Mahngebühren zu erheben.
10. Datenschutz
Wir bearbeiten Personendaten gemäß Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und unseren Datenschutzhinweisen (auf Anfrage erhältlich).
11. Gerichtsstand / anwendbares Recht
11.1 Gerichtsstand ist Winterthur.
11.2 Anwendbar ist ausschließlich Schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Winterthur, Januar 2026
Küchenprojekte GmbH